Rechtsprechung
KG, 14.12.2006 - 12 W 73/06 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Vollstreckung eines Titels auf Herausgabe von Schlüsseln oder auf Wiedereinbau der alten Schlösser; Gewährung des Zutritts zu einer Mietsache als unvertretbare Handlung in Abgrenzung zu einer allgemeinen Verurteilung zur Räumung der Mietsache
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
Zwangsvollstreckung bei Zutrittsgewährung; Schlüsselaushändigung; Besitzeinräumung; Zwangsgeld
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 885 § 888
Vollstreckung eines Titels gegen Vermieter auf Gewährung des Zutritts zu Mieträumen - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Aushändigen der Schlüssel an Mieter wird nach § 888 ZPO vollstreckt!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Richtiger Antrag im Rahmen der Zwangsvollstreckung bei Wiedereinräumung des Besitzes (IMR 2007, 239)
Verfahrensgang
- LG Berlin, 06.11.2006 - 32 O 376/06
- KG, 14.12.2006 - 12 W 73/06
Papierfundstellen
- NJW-RR 2007, 1311
- MDR 2007, 617
- ZMR 2007, 613
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- OLG Frankfurt, 10.10.1996 - 26 W 128/96
Anspruch des Mieters gegen Vermieter auf Gewährung des Zugangs zum Garten und …
Auszug aus KG, 14.12.2006 - 12 W 73/06
Im übrigen ist der Titel nicht auf Räumung von Mieträumen durch den Mieter gerichtet, sondern auf Gewährung des Zutritts an den Mieter durch den Vermieter, was nach zutreffender Auffassung des OLG Frankfurt, Beschluss vom 10. Oktober 1996 - 26 W 128/96 - OLGR 1997, 34, (35) eine unvertretbare Handlung ist, die nur eine Zwangsvollstreckung nach § 888 ZPO zulässt. - OLG Köln, 20.09.1999 - 2 W 204/99
Vollstreckung wegen eines Anspruchs auf Herausgabe eines Kellerraums und …
Auszug aus KG, 14.12.2006 - 12 W 73/06
In Unterschied zu einer allgemeinen Verurteilung zur Räumung können diese konkreten Maßnahmen nicht ohne Mitwirkung der Schuldner von einem Dritten vorgenommen worden werden; der von den Schuldners zur Stütze ihrer Auffassung zitierte Beschluss des OLG Köln vom 20. September 1999 - 2 W 204/99 - OLGR Köln 2000, 270, ist daher nicht einschlägig; denn er betrifft eine allgemeine Verpflichtung zur Herausgabe eines Kellerraums, ohne dass die genaue Art und Weise von Handlungen der Schuldner festgelegt worden ist.